Konfusion

Konfusion

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Kon|fu|si|on 〈f. 20Verwirrung, Verworrenheit, Durcheinander ● in der Mannschaft herrscht \Konfusion; die \Konfusion dauerte nur kurz [<lat. confusio „Verwirrung“; → konfus, konfundieren]

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Kon|fu|si|on, die; -, -en [lat. confusio]:
1.
a) Verwirrung, Durcheinander:
nach ihren Worten gab es, herrschte eine große K.;
b) Verworrenheit, Unklarheit:
ihre Rede war von einiger K.
2. (Rechtsspr.) das Erlöschen eines Rechtes, wenn Berechtigung u. Verpflichtung in einer Person zusammenfallen (z. B. durch Kauf, Erbschaft).

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Konfusion
 
[lateinisch] die, -/-en,  
 1) allgemein: Verwirrung, Durcheinander; Verworrenheit, Unklarheit.
 
 2) Zivilrecht: die Vereinigung von Schuldner und Gläubiger in einer Person. Beispiel: A schuldet B etwas, B stirbt und wird von A allein beerbt. Da ein Schuldverhältnis eine Rechtsbeziehung zwischen wenigstens zwei Personen voraussetzt, erlischt die Forderung. Ausnahmsweise tritt keine Konfusion ein, wenn das Bestehenbleiben der Forderung im Interesse eines Dritten erforderlich ist, so besonders im Erbrecht. Beispiel: Erblasser E setzt die ihm gegen den Erben zustehende Forderung als Vermächtnis zugunsten von V aus. Besonderheiten bestehen bei Grundstücksrechten, Konsolidation.

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Kon|fu|si|on, die; -, -en [lat. confusio]: 1. a) Verwirrung, Durcheinander: nach ihren Worten gab es, herrschte eine große K.; obwohl gerade Schriftsteller ein Interesse daran haben müssten, die K. von Gefühl und Politik zu meiden (Pohrt, Endstation 81); Meist halten sie (= Fanatiker des Jazz) sich, in einer K., die heute allenthalben zu beobachten ist, für avantgardistisch (Adorno, Prismen 125); b) Verworrenheit, Unklarheit: ihre Rede war von einiger K. 2. (Rechtsspr.) das Erlöschen eines Rechtes, wenn Berechtigung u. Verpflichtung in einer Person zusammenfallen (z. B. durch Kauf, Erbschaft).

Universal-Lexikon. 2012.

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